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Coronaverordnung

Wir möchten unsere Kursteilnehmenden, Lehrenden und Mitarbeitenden auch in Corona-Zeiten die größtmögliche Sicherheit beim Kursbesuch bieten, auch wenn sich Aufhebungen im Landesgessetz ergeben, passen wir unsere Hygienekonzepte den empfohlenen Corona Verordnungen (bezugnehmend auf §3 und §15) an. 

Für die Teilnahme an vbw-Kursen bedeutet dies für Sie bis zu den Sommerferien

2G Regelung für alle Kursbesucher*innen für alle Angebote unseres Kursprogramms:
Zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen und Sportkursen im Innenraum ist bitte ein Impf- oder Genesennachweis vorzulegen.

  • In unseren Räumen gelten selbstverständlich nach wie vor auch die erprobten Hygieneregeln (Abstand, Lüften, Handhygiene).

Digitale Nachweise und Ausweis
Bitte legen Sie uns Ihren Impf- oder Genesenennachweis in digitaler Form vor und halten Sie Ihren Ausweis bereit.
Bitte bringen Sie die erforderlichen Nachweise bei der 1. Veranstaltungen mit mehreren Terminen mit.

Maskenpflicht 
Bitte beachten Sie: In allen Räumlichkeiten des vbw empfehlen wir das Tragen von Atemschutzmaske mit dem Standard FFP2 oder vergleichbare. Die Maskenpflicht besteht im Unterricht nicht mehr, wir empfehlen Sie Ihnen nur.

Keine Maskenpflicht während der Sportausübung. Vor und nach der eigentlichen Sportausübung (z. B. beim Umkleiden) ist auch hier eine Atemschutzmaske empfohlen.
Hier finden sie die neuesten umfassenden Corona-Informationen 2022 und unsere Hygieneregeln.
Wir bemühen uns, diese Informationsseiten auf dem neuesten Stand zu halten und regelmäßig zu aktualisieren.
Bei der Anmeldung zu Präsenzkursen erklären Sie sich einverstanden, unsere Corona- und Hygieneregelungen anzuerkennen.

Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung, die Grundlage für das weitere gemeinsame Lernen in Präsenz ist.