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75AGBS%u00a75 ORGANISATORISCHE %u00c4NDERUNGENEs besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozenten/Dozentin durchgef%u00fchrt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten/einer Dozentin angek%u00fcndigt wurde.Das vbw kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung %u00e4ndern.Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten/einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.%u00a76 R%u00dcCKTRITT UND K%u00dcNDIGUNG DURCH DIE VBWSF%u00fcr das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmer/innenzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann das vbw vom Vertrag zur%u00fccktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Anspr%u00fcche der Teilnehmer/innen bestehen nicht. Wenn das vbw eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmer/innenzahl durchf%u00fchren will, wird im Einvernehmen mit den Teilnehmer/innen bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer gek%u00fcrzt oder es ist ein Entgeltaufschlag zu zahlen.Das vbw kann ferner vom Vertrag zur%u00fccktreten oder ihn k%u00fcndigen, wenn eine Veranstaltung aus Gr%u00fcnden, die das vbw nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt f%u00fcr die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gr%u00fcnden h%u00f6herer Gewalt von dem vbw abgesagt werden muss.Das vbw kann den Vertrag in den F%u00e4llen des %u00a7314 BGB aus wichtigem Grund fristlos k%u00fcndigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden F%u00e4llen vor:Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der K%u00fcndigung, insbesondere St%u00f6rung des Informations- und Veranstaltungsbetriebes durch L%u00e4rm-, Ger%u00e4usch- oder Geruchsbel%u00e4stigungen oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung,Ehrverletzungen aller Art gegen%u00fcber dem/der Kursleiter/in, gegen%u00fcber Teilnehmer/innen oder Besch%u00e4ftigten des vbws,Diskriminierung von Personen aus Gr%u00fcnden der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identit%u00e4t,Missbrauch der Veranstaltungen f%u00fcr parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder f%u00fcr Agitationen aller Art,Verst%u00f6%u00dfe gegen die Hausordnung.Statt einer K%u00fcndigung kann das vbw den/die Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltung ausschlie%u00dfen. Der Verg%u00fctungsanspruch des vbws wird durch eine solche K%u00fcndigung oder durch einen Ausschluss nicht ber%u00fchrt.%u00a77 K%u00dcNDIGUNG UND WIDERRUF DURCH DEN/DIE TEILNEHMER/INBei Abmeldung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn entf%u00e4llt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller H%u00f6he erstattet.Bei sp%u00e4terer Abmeldung bis einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegeb%u00fchr in H%u00f6he von 30 % des Entgeltes, mindestens jedoch von 5 Euro erhoben. Besondere Kosten sind in voller H%u00f6he zu zahlen.Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes und der besonderen Kosten. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei %u00c4nderungen der pers%u00f6nlichen oder beruflichen Verh%u00e4ltnisse des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgesch%u00e4ften) bleibt unber%u00fchrt.Der/Die Teilnehmer/in kann den Vertrag ferner k%u00fcndigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer %u00c4nderungen nach %u00a7 5 Absatz 2 unzumutbar ist. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt f%u00fcr die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.Die K%u00fcndigung oder der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail) erfolgen. Ma%u00dfgebend f%u00fcr die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei dem vbw abz%u00fcglich zweier Werktage angenommen. Die K%u00fcndigung oder der Widerruf wird von dem vbw schriftlich best%u00e4tigt. Telefonische Abmeldungen sind nicht m%u00f6glich.Erstattungen k%u00f6nnen nur unbar erfolgen.

