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                                    74AGBSALLGEMEINE GESCH%u00c4FTSBEDINGUNGEN (AGB) DES VBW BIERSTADT E. V. Unsere Gesch%u00e4ftsbedingungen entsprechen den Allgemeinen Bedingungen der Wiesbadener Vorortbildungswerke und der Volkshochschule Wiesbaden.%u00a71 ALLGEMEINESWer sich zu einer der Veranstaltungen des vbw Bierstadt e. V. nachfolgend vbw genannt, anmeldet, erkennt die AGB und die g%u00fcltigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an.Diese AGB gelten f%u00fcr alle Veranstaltungen des vbw, auch f%u00fcr solche, die im Wege der elektronischen Daten%u00fcbermittlung durchgef%u00fchrt werden.Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen des vbw. Insoweit tritt das vbw nur als Vermittler auf.Rechtsgesch%u00e4ftliche Erkl%u00e4rungen (z. B. Anmeldungen und K%u00fcndigungen) bed%u00fcrfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (E-Mail). Erkl%u00e4rungen des vbw gen%u00fcgen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbest%u00e4tigung verwendet wird.%u00a72 ANMELDUNG UND VERTRAGSSCHLUSSDie Ank%u00fcndigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Der/Die Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch Annahmeerkl%u00e4rung des vbws (Anmeldebest%u00e4tigung) zustande. Die Anmeldebest%u00e4tigung dient als Teilnahmeausweis und ist zu den Veranstaltungen mitzubringen.Sofern ein Dritter (Arbeitgeber, Beh%u00f6rde o. a.) das Entgelt und die besonderen Kosten %u00fcbernimmt, ist die Vorlage einer schriftlichen Kosten%u00fcbernahmeerkl%u00e4rung erforderlich. Absatz 2 gilt entsprechend.M%u00fcndliche oder fernm%u00fcndliche Anmeldungen sind abweichend von %u00a71 Absatz 4 verbindlich, wenn sie durch das vbw schriftlich angenommen werden.Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen dem vbw als Veranstalter und dem/der/den Anmeldenden begr%u00fcndet.Das vbw darf die Teilnahme von pers%u00f6nlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abh%u00e4ngig machen.%u00a73 ENTGELTDas Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ank%u00fcndigung des vbw. Die Anmeldung verpflichtet %u2013 unabh%u00e4ngig von der tats%u00e4chlichen Teilnahme %u2013 zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten.Das Teilnehmerentgelt und die besonderen Kosten werden am Tag des Veranstaltungsbeginns in voller H%u00f6he f%u00e4llig.Ratenzahlung ist grunds%u00e4tzlich nur bei Veranstaltungen m%u00f6glich, die im Programm mit dem Vermerk %u201eRatenzahlung%u201c gesondert ausgewiesen sind. Die F%u00e4lligkeitstermine f%u00fcr die einzelnen Raten werden bei der Anmeldung bekannt gegeben. Bei Verzug mit zwei aufeinander folgenden Raten oder einem Gesamtbetrag, der zwei Raten entspricht, wird die gesamte Restsumme sofort f%u00e4llig.%u00a74 PERSONENBEZOGENE ENTGELTERM%u00c4SSIGUNGWir gew%u00e4hren folgende Entgelterm%u00e4%u00dfigungen:50 % Erm%u00e4%u00dfigung gegen Vorlage einer g%u00fcltigen Familienkarte der Landeshauptstadt Wiesbaden20 % f%u00fcr Sch%u00fcler/innen, Studierende, Wehr-/Zivildienstleistende und Auszubildende und Schwerbehinderte. Die Erm%u00e4%u00dfigungen werden gegen Vorlage eines entsprechenden g%u00fcltigen Nachweises gew%u00e4hrt.20 % bei Sozialhilfebezug und Arbeitslosigkeit gegen Vorlage eines Nachweises, der nicht %u00e4lter als drei Monate ist.Auf Studienreisen, Rundg%u00e4nge, Besichtigungen, Pr%u00fcfungsentgelte, Vortr%u00e4ge und Materialkosten werden keine Erm%u00e4%u00dfigungen gew%u00e4hrt. Dar%u00fcber hinaus sind Veranstaltungen, die nicht erm%u00e4%u00dfigbar sind, als solche gekennzeichnet.Der Erm%u00e4%u00dfigungsanspruch und seine tatbestandsm%u00e4%u00dfigen Voraussetzungen m%u00fcssen bei der Anmeldung, sp%u00e4testens jedoch einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn geltend gemacht und nachgewiesen werden. Sollten die Erm%u00e4%u00dfigungsnachweise nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden, so wird das volle Entgelt f%u00e4llig.
                                
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